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Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (Görg, Axel~Guth, Martin)
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder , Die Tarifrunde 2021 im öffentlichen Dienst der Länder ist am 8. Oktober gestartet. Die Positionen der Tarifvertragsparteien liegen weit auseinander. Die Gewerkschaften fordern mehr Geld für die über 1 Million Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder, die gerade in der Corona-Krise starken Belastungen ausgesetzt waren. Die Arbeitgeber dämpfen wegen der angespannten Haushaltslage die Erwartungen. Was ist also drin für die Beschäftigten? Wie wird der Tarifabschluss aussehen? Die Neuauflage des Basiskommentars erläutert sämtliche Änderungen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) fundiert und mit Blick für die Praxis. So können sich Personalräte und Beschäftigte schnell in die Materie einarbeiten und für ihre Aufgaben wappnen. Im Mittelpunkt der Kommentierung stehen die Erläuterungen zum Allgemeinen Teil des Tarifvertrages. Die Sonderregelungen und der Text des Überleitungstarifvertrages TVÜ-Länder sind eingefügt. Die Autoren: Axel Görg, Dr. jur., Rechtsanwalt und Notar a. D., Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin, seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im öffentlichen Dienstrecht und Personalvertretungsrecht tätig Martin Guth, Direktor des Arbeitsgerichts Frankfurt/Oder , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 7. Auflage, Erscheinungsjahr: 202305, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Basiskommentar##, Autoren: Görg, Axel~Guth, Martin, Auflage: 23007, Auflage/Ausgabe: 7. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 510, Keyword: Personalrat; Tarifrecht für den öffentlichen Dienst-Länder, Fachschema: Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht~TVÖD - Tarifvertrag Öffentlicher Dienst, Imprint-Titels: Basiskommentare, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Breite: 113, Höhe: 37, Gewicht: 400, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2714580, Vorgänger EAN: 9783766368973 9783766366290 9783766364494 9783766362544 9783766360908, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0014, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Wer beschließt Tarifvertrag?
Tarifverträge werden in der Regel zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt. Beide Parteien verhandeln über die Arbeitsbedingungen, Löhne und andere arbeitsrechtliche Regelungen. Wenn sich beide Seiten auf einen Tarifvertrag geeinigt haben, wird dieser von den jeweiligen Gremien der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände genehmigt. Erst nach dieser Genehmigung tritt der Tarifvertrag in Kraft und gilt für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Letztendlich sind es also die Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, die über die Annahme eines Tarifvertrags entscheiden.
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Tarifvertrag oder Einzelvertrag?
Die Entscheidung zwischen einem Tarifvertrag und einem Einzelvertrag hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ein Tarifvertrag bietet in der Regel festgelegte Standards und Regelungen für eine bestimmte Branche oder Berufsgruppe, während ein Einzelvertrag individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt wird. Die Wahl hängt von den Bedürfnissen und Interessen beider Parteien ab, sowie von der Verfügbarkeit und Relevanz eines Tarifvertrags für die spezifische Situation.
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Welcher Tarifvertrag gilt?
Das hängt von der Branche und dem Arbeitgeber ab. In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Tarifverträgen, die für verschiedene Branchen und Unternehmen gelten. Um herauszufinden, welcher Tarifvertrag für einen bestimmten Arbeitsplatz gilt, sollte man sich an die zuständige Gewerkschaft oder den Arbeitgeber wenden.
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Wo gilt ein Tarifvertrag?
Ein Tarifvertrag gilt in der Regel für eine bestimmte Branche oder einen bestimmten Wirtschaftszweig. Er regelt die Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen für die dort beschäftigten Arbeitnehmer. Tarifverträge werden zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt und gelten dann für alle Unternehmen, die Mitglied in diesen Verbänden sind. In Deutschland sind Tarifverträge rechtlich bindend und können nur durch neue Verhandlungen oder Streiks geändert werden. Unternehmen, die nicht Mitglied in einem Arbeitgeberverband sind, müssen sich nicht an Tarifverträge halten, es sei denn, sie haben sich freiwillig dazu verpflichtet.
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Wann gilt der Tarifvertrag?
Der Tarifvertrag gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Mitglied der Gewerkschaft sind, die den Tarifvertrag abgeschlossen hat. Er regelt unter anderem Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Löhne und Gehälter. Der Tarifvertrag ist rechtlich bindend und muss von Arbeitgebern eingehalten werden. Er gilt für einen bestimmten Zeitraum, der im Vertrag festgelegt ist, und kann durch Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern verlängert oder geändert werden. Wann genau der Tarifvertrag in Kraft tritt, hängt von den jeweiligen Regelungen im Vertrag ab.
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Wer gehört zum Tarifvertrag?
Im Allgemeinen gehören zum Tarifvertrag Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer bestimmten Branche oder eines bestimmten Unternehmens. Der Tarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel Löhne, Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen. Die Vertragsparteien, also Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, verhandeln über die Bedingungen des Tarifvertrags. Arbeitgeber sind durch ihre Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband oder durch direkte Verhandlungen mit Gewerkschaften an den Tarifvertrag gebunden. Arbeitnehmer profitieren von den im Tarifvertrag festgelegten Regelungen und haben Anspruch auf die darin vereinbarten Leistungen.
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Kann Betriebsrat Tarifvertrag erzwingen?
Der Betriebsrat hat das Recht, Tarifverträge mit dem Arbeitgeber abzuschließen, sofern im Unternehmen eine Tarifbindung besteht. Wenn der Arbeitgeber sich weigert, einen Tarifvertrag abzuschließen, kann der Betriebsrat versuchen, diesen durch Verhandlungen oder auch durch den Einsatz von Streikmaßnahmen zu erzwingen. Letztendlich hängt es jedoch von der jeweiligen Rechtslage und den Verhandlungsmöglichkeiten ab, ob der Betriebsrat tatsächlich einen Tarifvertrag erzwingen kann. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die bestmögliche Vorgehensweise zu klären.
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Kann Gewerkschaft Tarifvertrag erzwingen?
Ja, Gewerkschaften haben das Recht, Tarifverträge mit Arbeitgebern auszuhandeln. Wenn ein Arbeitgeber sich weigert, einen Tarifvertrag abzuschließen, können Gewerkschaften Druck ausüben, indem sie Streiks oder andere Arbeitskampfmaßnahmen organisieren. Letztendlich können Gewerkschaften jedoch keinen Tarifvertrag erzwingen, da dies auf freiwilliger Basis geschehen muss. In einigen Ländern können Tarifverträge jedoch für allgemeinverbindlich erklärt werden, was bedeutet, dass sie für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer in einer Branche gelten, unabhängig davon, ob sie Mitglied einer Gewerkschaft sind oder nicht.
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